Discussion:
Ist Haftung von Transportschäden ausschließbar?
(zu alt für eine Antwort)
Markus Gronotte
2004-12-16 11:44:25 UTC
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Hi,

Ist Haftung von Transportschäden ausschließbar?

Folgender Text stand unter dem Artikel (welcher 150 Euro kostete):

"Das neue EU-Gewährleistungsrecht zwingt dazu, folgende Angaben
zu machen: Dieses Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur.
Die Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und
möglichst genau, damit sich der Käufer ein genaues Bild davon machen
kann.Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung,
Transportschäden und Garantie."

Ich würde nur gerne wissen ob man als Privatverkäufer Haftung
für Transportschäden ausschließen kann und falls ja oder falls
nein, ob da jemand evtl. sogar entsprechende Gesetzestexte zur Hand
hat. Ich komme durch Googlen alleine nämlich nicht mehr weiter.


lg,

Markus
Markus Gronotte
2004-12-16 11:50:02 UTC
Permalink
Hi,

Ist Haftung von Transportschäden ausschließbar?

Folgender Text stand unter dem Artikel (welcher 150 Euro kostete):

"Das neue EU-Gewährleistungsrecht zwingt dazu, folgende Angaben
zu machen: Dieses Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur.
Die Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und
möglichst genau, damit sich der Käufer ein genaues Bild davon machen
kann.Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung,
Transportschäden und Garantie."

Ich würde nur gerne wissen ob man als Privatverkäufer Haftung
für Transportschäden ausschließen kann und falls ja oder falls
nein, ob da jemand evtl. sogar entsprechende Gesetzestexte zur Hand
hat. Ich komme durch Googlen alleine nämlich nicht mehr weiter.

Das Problem bei mir ist nämlich, dass die Ware wirklich
schlecht gepolstert war (ein paar zerknüllte lockere Zeitungsseiten
in einem normalen Pappkarton) und zudem noch ca. 3kg schwer ist.
Das Gerät ist nun ganz einfach an mehreren Stellen äußerlich
und auch die Mechanik zerbrochen, so dass das Gerät einer
Reparatur bedarf.

Einen Umtausch hat die Verkäuferin bereits per Email ausgeschlossen
und da ich den Drucker wirklich dringend für Skripte fürs Lernen
benötige, kommt mir diese Entscheidung sogar entgegen. Die Frage
ist: Habe ich das Recht die Reparaturkosten von der Verkäuferin
zu verlangen oder nicht. Weil ein Verschulden durch DHL schließe
ich auf Grund der miserablen Verpackung komplett aus. Es handelt sich
übrigens um knapp 50 Euro.


lg,

Markus
Felix Klopmeier
2004-12-16 13:31:18 UTC
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Die Haftung für Transportschäden trägt ohnehin nomalerweise derjenige,
auf dessen Wunsch der Versand erfolgt. Bei eBay also der Käufer.
Wenn die Ware allerdings nur mies verpackt ist, handelt es sich ja nur
mittelbar um einen Transportschaden. Dann haftet der Versender für die
mangelhafte Verpackung.
Markus Gronotte
2004-12-16 13:48:43 UTC
Permalink
"Felix Klopmeier"

Hi,
Die Haftung für Transportschäden trägt ohnehin nomalerweise derjenige, auf dessen Wunsch der Versand erfolgt. Bei eBay also der
Käufer.
Wenn die Ware allerdings nur mies verpackt ist, handelt es sich ja nur mittelbar um einen Transportschaden. Dann haftet der
Versender für die mangelhafte Verpackung.
So denke ich eigentlich auch. Die Frage ist nur, wo steht sowas schwarz auf
weiß, dass ich die Verkäuferin noch ohne Anwalt davon überzeugen kann. Mein
Postbote ist nämlich immer so nett und wartet immer bis ich kurz reingeguckt
habe und hat mir das schriftlich bestätigt, dass es sich um mangelhafte
Verpackung handelte. Von daher wäre die gerichtliche Entscheidung eh klar.
Ich weiß nur nicht ob die 50 Euro da nicht irgend so eine Mindestgrenze für
einen Rechtsweg unterschreiten.

lg,

Markus
Axel Gronen
2004-12-16 14:01:28 UTC
Permalink
Post by Markus Gronotte
Ich weiß nur nicht ob die 50 Euro da nicht irgend so eine Mindestgrenze für
einen Rechtsweg unterschreiten.
So eine Mindestgrenze gibt es im Zivilrecht nicht.

Sowas gibt es nur im Strafrecht: So werden z.B.
(Laden-)Diebstahlsverfahren in aller Regel eingestellt, wenn die Beute
weniger als 50 Euro wert war.

Viele Grüße aus Köln,
aXel
--
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http://www.wortfilter.de
* Man gewöhnt sich an allem - auch am Dativ.
* Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod!
Markus Gronotte
2004-12-16 14:24:03 UTC
Permalink
"Axel Gronen"

Moin,
Post by Axel Gronen
Post by Markus Gronotte
Ich weiß nur nicht ob die 50 Euro da nicht irgend so eine Mindestgrenze für
einen Rechtsweg unterschreiten.
So eine Mindestgrenze gibt es im Zivilrecht nicht.
Sowas gibt es nur im Strafrecht: So werden z.B.
(Laden-)Diebstahlsverfahren in aller Regel eingestellt, wenn die Beute
weniger als 50 Euro wert war.
Dann bleibt nur noch die Frage, wo steht sowas schwarz auf
weiß, dass die Verkäuferin für den Transport haftbar ist,
weil sie so schlecht verpackt hat.

lg,

Markus
Martin Schoenbeck
2004-12-16 14:51:56 UTC
Permalink
Hallo Markus,
Post by Markus Gronotte
Dann bleibt nur noch die Frage, wo steht sowas schwarz auf
weiß, dass die Verkäuferin für den Transport haftbar ist,
weil sie so schlecht verpackt hat.
Das wirst Du so direkt wohl nirgends finden, weil es sich um eine
Nebenpflicht des Verkäufers handelt. Aber wenn Du nach 'Nebenpflicht' und
'Verpackung' googlest, findest Du sicher genug.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Markus Gronotte
2004-12-16 14:58:37 UTC
Permalink
"Martin Schoenbeck"
Post by Martin Schoenbeck
Post by Markus Gronotte
Dann bleibt nur noch die Frage, wo steht sowas schwarz auf
weiß, dass die Verkäuferin für den Transport haftbar ist,
weil sie so schlecht verpackt hat.
Das wirst Du so direkt wohl nirgends finden, weil es sich um eine
Nebenpflicht des Verkäufers handelt. Aber wenn Du nach 'Nebenpflicht' und
'Verpackung' googlest, findest Du sicher genug.
Danke, damit lässt sich wirklich einiges finden.

Bin übrigens gerade zum Notar gedüst und hab von ihm die
bisherigen Mails per Einschreiben zusenden lassen, weil
die Antwortmail der Verkäuferin schon pampig wurde. Hab'
auf sowas auch jetzt kein Nerv mehr.

Ich will für den Kaufpreis funktionierende Ware und mehr nicht.


lg,

Markus
Klaus Mueller
2004-12-16 15:26:40 UTC
Permalink
Post by Felix Klopmeier
Die Haftung für Transportschäden trägt ohnehin nomalerweise derjenige,
auf dessen Wunsch der Versand erfolgt. Bei eBay also der Käufer.
Aber nur, wenn es kein Verbrauchsgüterverkauf ist (ist es in diesen Fall
nicht, daher Transportrieiko beim Käufer).
Post by Felix Klopmeier
Wenn die Ware allerdings nur mies verpackt ist, handelt es sich ja nur
mittelbar um einen Transportschaden. Dann haftet der Versender für die
mangelhafte Verpackung.
Rein aus dem Gefühl raus:
Das würde ich auch sagen - der Sachmangelhaftungsausschluss kann ja nun
nicht auch auf Schäden, die im Verschulden des VKs liegen ausgedehnt werden
- auch wenn das Auftreten des Schaden nach Gefahrübergang ereignete.
Der VK könnte doch im Prinzip genauso haften, wie für jeden anderen Schaden
auch, den er an fremden Eigentum schuldhaft verursachte? Denk ich mir
jedenfalls so.

Klaus
Markus Gronotte
2004-12-16 15:38:49 UTC
Permalink
"Klaus Mueller"
Post by Klaus Mueller
Post by Felix Klopmeier
Die Haftung für Transportschäden trägt ohnehin nomalerweise derjenige,
auf dessen Wunsch der Versand erfolgt. Bei eBay also der Käufer.
Aber nur, wenn es kein Verbrauchsgüterverkauf ist (ist es in diesen Fall
nicht, daher Transportrieiko beim Käufer).
Post by Felix Klopmeier
Wenn die Ware allerdings nur mies verpackt ist, handelt es sich ja nur
mittelbar um einen Transportschaden. Dann haftet der Versender für die
mangelhafte Verpackung.
Das würde ich auch sagen - der Sachmangelhaftungsausschluss kann ja nun
nicht auch auf Schäden, die im Verschulden des VKs liegen ausgedehnt werden
- auch wenn das Auftreten des Schaden nach Gefahrübergang ereignete.
Der VK könnte doch im Prinzip genauso haften, wie für jeden anderen Schaden
auch, den er an fremden Eigentum schuldhaft verursachte? Denk ich mir
jedenfalls so.
Ich mein du musst dir das mal bildlich vorstellen. Hab zwar jetzt kein
Foto da, aber ich beschreibs mal. Da lagen also so ca. 10 zerknüllte
Zeitschriftenseiten ganz unten. Darauf lag dann die zerbrechliche
Papiereinführung und das gefaltete Stromkabel und direkt darauf
ungepolstert der ca 3kg schwere Drucker. Und zwar lag der Drucker
verkehrt herum auf dem Kopf, wodurch durch das Stromkabel ein Loch
in die obere Gehäuseverkleidung gedrückt hat und auch eine Stange für
den Papiertransport durchgebrochen hat. Die paar Abbrüche an der
Papiereinführung sind mir dagegen ja sogar noch egal.

Bei der Post ist es so, dass Standardpaketgrößen niemals mit dem
Label nach unten transportiert werden. Das sichern die irgendwo
versteckt sogar schriftlich zu. Sowas sollte man als Versender
grundsätzlich wissen. Ich mein die Möglichkeit besteht zwar, dass
das Paket ursprünglich anders herum verpackt wurde, aber dann
wurde das Label auf dem Boden angebracht. Sofern das nicht bei der
Post von einer Postangestellten zugemacht wurde haftet da auch
nicht die Post für.




lg,

Markus
Sven Kleer
2004-12-16 15:49:36 UTC
Permalink
Post by Markus Gronotte
Post by Klaus Mueller
Das würde ich auch sagen - der Sachmangelhaftungsausschluss kann ja nun
nicht auch auf Schäden, die im Verschulden des VKs liegen ausgedehnt werden
- auch wenn das Auftreten des Schaden nach Gefahrübergang ereignete.
Der VK könnte doch im Prinzip genauso haften, wie für jeden anderen Schaden
auch, den er an fremden Eigentum schuldhaft verursachte? Denk ich mir
jedenfalls so.
Ich mein du musst dir das mal bildlich vorstellen. Hab zwar jetzt kein
Foto da, aber ich beschreibs mal. Da lagen also so ca. 10 zerknüllte
Zeitschriftenseiten ganz unten. Darauf lag dann die zerbrechliche
Papiereinführung und das gefaltete Stromkabel und direkt darauf
ungepolstert der ca 3kg schwere Drucker. Und zwar lag der Drucker
verkehrt herum auf dem Kopf, wodurch durch das Stromkabel ein Loch
in die obere Gehäuseverkleidung gedrückt hat und auch eine Stange für
den Papiertransport durchgebrochen hat. Die paar Abbrüche an der
Papiereinführung sind mir dagegen ja sogar noch egal.
Bei der Post ist es so, dass Standardpaketgrößen niemals mit dem
Label nach unten transportiert werden. Das sichern die irgendwo
versteckt sogar schriftlich zu. Sowas sollte man als Versender
grundsätzlich wissen. Ich mein die Möglichkeit besteht zwar, dass
das Paket ursprünglich anders herum verpackt wurde, aber dann
wurde das Label auf dem Boden angebracht. Sofern das nicht bei der
Post von einer Postangestellten zugemacht wurde haftet da auch
nicht die Post für.
lg,
Markus
Hallo!

In dem Fall müßte eigentlich der Verkäufer für den Schaden aufkommen, da ER
die Ware nicht Ordnungsmäßig und sicher Verpackt hat. Der Schaden wurde
durch seien Schuld verursacht.
Lars P. Wolschner
2004-12-17 18:34:31 UTC
Permalink
Post by Markus Gronotte
Ist Haftung von Transportschäden ausschließbar?
Nicht, wenn deliktisch (§ 823 I BGB) für eine unzureichende
Verpackung gehaftet werden muß.
Post by Markus Gronotte
Das Problem bei mir ist nämlich, dass die Ware wirklich
schlecht gepolstert war (ein paar zerknüllte lockere
Zeitungsseiten in einem normalen Pappkarton) und zudem noch ca.
3kg schwer ist. Das Gerät ist nun ganz einfach an mehreren
Stellen äußerlich und auch die Mechanik zerbrochen, so dass das
Gerät einer Reparatur bedarf.
Das dürfte hier wohl ohne weiteres gegeben sein.

CU
--
Lars P. Wolschner ***@nexgo.de
Bernardstraße 11b ***@gmx.de
D-63067 Offenbach am Main
Fon & Fax: +49 69 80068670 Mobil: +49 163 8122462 (eplus)
Markus Gronotte
2004-12-18 10:18:41 UTC
Permalink
"Lars P. Wolschner"
Post by Lars P. Wolschner
Post by Markus Gronotte
Ist Haftung von Transportschäden ausschließbar?
Nicht, wenn deliktisch (§ 823 I BGB) für eine unzureichende
Verpackung gehaftet werden muß.
Danke genau sowas hatte ich gesucht.

lg,

Markus

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