Discussion:
Begriffsirritationen: Neu, neuwertig, unbenutzt...
(zu alt für eine Antwort)
Uwe Bartosch
2003-11-24 10:58:50 UTC
Permalink
Hi NG,

nachdem ich meinen Nachbarn endlich in eBay
eingeführt habe, hat er nun sein Herz für
Elektrorasierer entdeckt, die er in seine ExHeimat
Russland verkauft.

Er kommt zwar aus Russland, spricht / versteht
jedoch besser deutsch, als mancher
"Nichtvertriebener / Umgesiedelter".
Das nur zur Erklärung beim interpretieren von
Artikelbeschreibungen.

Gut - nun zum Thema:

Er hat z.B. Rasierapparate ersteigert, die
folgende Artikelbeschreibungen enthielten:
------------------------------------------
1.
Soll: Neu originalverpackt

Ist: Kartonverpackung reichlich lädiert, laut
Hersteller seit 4 Jahren nicht mehr im Sortiment.

Ist das Teil nun neu, oder lediglich unbenutzt;
ist unbenutzt nun = neu?
Ersatzteile / Zubehör sind übrigens
dementsprechend schwierig aufzutreiben.
------------------------------------------

2.
Soll: Neu in Originalverpackung (nur zu
Prüfzwecken geöffnet)

Ist: augenscheinlich neu, jedoch benutzt, da der
VK es nicht einmal für notwendig erachtet hat,
(seine?) Bartstoppeln aus dem Gerät zu entfernen.

Kommentar des VK: "Sagte ja zu Prüfzwecken geöffnet".
Gerade bei Rasierern finde ich das extrem
unhygienisch (Akne u.ä. lässt grüßen!)
-------------------------------------------

Leider habe ich bei eBay keine Begriffsdefinition
gefunden - nur in der Rechtsprechung, die beide
Geräte NICHT als neu definiert.

Ein vier Jahre altes Gerät kann nicht neu, sondern
allenfalls unbenutzt sein.

Ein zu Prüfzwecken geöffnetes, darf nicht benutzt
sein, denn unter Prüfung, verstehe ich eine
Sichtprüfung und allenfalls eine Prüfung des
Packungsinhaltes, jedoch kein - wie oft auch immer
- Proberasieren. Das wäre nämlich ein
(ausgiebiger) Funktionstest

Nun sollte man nicht Begriffe zu eng auslegen,
aber ein vor 4 Jahren (oder länger) produziertes
Gerät als "neu" zu bezeichnen finde ich persönlich
unangemessen.

Man kann ja wohl von K nicht erwarten, bei jedem,
als neu bezeichnetem Gerät, sich erst beim
Hersteller schlau zu machen, zumal das an den WEn
wohl schwierig sein dürfte.

Was meint Ihr?

Gruß Uwe
Christian Janoff
2003-11-24 11:34:49 UTC
Permalink
begin Uwe Bartosch schrieb:

[Nachbar hat Artikel bei eBay gekauft]
Post by Uwe Bartosch
Er hat z.B. Rasierapparate ersteigert, die
------------------------------------------
1.
Soll: Neu originalverpackt
Ist: Kartonverpackung reichlich lädiert, laut
Hersteller seit 4 Jahren nicht mehr im Sortiment.
"Neu" dürfte man hier als Zustandsbeschreibung der Ware ansehen
können, die mit dem eigentlichen Alter der Ware nichts zu tun
haben muß.
Post by Uwe Bartosch
Ist das Teil nun neu, oder lediglich unbenutzt;
ist unbenutzt nun = neu?
Ersatzteile / Zubehör sind übrigens
dementsprechend schwierig aufzutreiben.
Hier bin ich mir nicht sicher, ob sich das "neu" auch auf die
Verpackung beziehen muß. IMHO eher nicht, zumindest, wenn es
der Verkäufer so formuliert hat wie oben. Wenn der Inhalt un-
benutzt ist, dann kann man die Ware durchaus als neu bezeichnen,
sofern sie durch die Lagerung nicht merklich altert.

[...]
Post by Uwe Bartosch
2.
Soll: Neu in Originalverpackung (nur zu
Prüfzwecken geöffnet)
Ist: augenscheinlich neu, jedoch benutzt, da der
VK es nicht einmal für notwendig erachtet hat,
(seine?) Bartstoppeln aus dem Gerät zu entfernen.
Kommentar des VK: "Sagte ja zu Prüfzwecken geöffnet".
Wenn möchte er damit auf den Arm nehmen? Prüfzwecke beinhalten
meines Erachtens *nicht* den zweckbestimmten Gebrauch wie in
diesem Fall.
Post by Uwe Bartosch
Gerade bei Rasierern finde ich das extrem
unhygienisch (Akne u.ä. lässt grüßen!)
Na, hoffentlich verkauft er keine Zahn- oder Toilettenbürsten!

Ware 2 würde ich auf jeden Fall zurückgeben.

Christian.
end
--
Siehst Du einen Anhang, und ist nur dieser Text lesbar? Dann ist Dein
Outlook Express fehlerhaft und die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass
von Dir in's Usenet geschickte Artikel ebenfalls defekt sind. Wechsle
bitte den Newsreader! http://www.cgarbers.de/newsreaderFAQ.txt Danke!
Uwe Bartosch
2003-11-24 12:56:36 UTC
Permalink
Christian Janoff schrieb:
[...]
Post by Christian Janoff
"Neu" dürfte man hier als Zustandsbeschreibung der Ware ansehen
können, die mit dem eigentlichen Alter der Ware nichts zu tun
haben muß.
....................
als "neu" würde ich mal ergänzend hinzufügen
(Laden)neu, also so wie ich ihn derzeit auch im
Handel bekomme.
Das ist hier definitiv schon lange nicht mehr der
Fall. Und um "Restposten" dürfte es sich bei einem
(mindestens!) vier Jahre alten Artikel nun auch
nicht mehr handeln.

Bei Fahrzeugen hat das BVG ja nun kürzlich sehr
eindeutig entschieden; wie ist es aber ansonsten.

Im aktuellen Fall (Philishave-Rasierer) wird die
verwendete Technik von Philips schon seit diesen
vier Jahren nicht mehr verwendet - ergo ist der
Artikel eigentlich technisch veraltet, vielleicht
sogar "nicht neu"!

Stelle dir vor, ich böte TOP-Videorecorder mit
Supertechnik an. Natürlich neu und originalverpackt.
Was bekommst du? Einen nagelneuen Betamax, oder
Video 2000 für die es auch keinerlei Zubehör /
Medien mehr gibt...
Und nun?

[...]
Post by Christian Janoff
Hier bin ich mir nicht sicher, ob sich das "neu" auch auf die
Verpackung beziehen muß. IMHO eher nicht, zumindest, wenn es
............
Sorry - hier habe ich mich blöd ausgedrückt. Dass
die Verpackung durchaus leiden kann ist jedem klar
und mindert den eigentlichen Artikel nicht
wirklich. Faire VK schreiben dies auch in ihre
Artikelbeschreibung.
[...]
Post by Christian Janoff
Post by Uwe Bartosch
Kommentar des VK: "Sagte ja zu Prüfzwecken geöffnet".
Wenn möchte er damit auf den Arm nehmen? Prüfzwecke beinhalten
meines Erachtens *nicht* den zweckbestimmten Gebrauch wie in
diesem Fall.
...............
da ist nun die Krux! Er meint er müsse schließlich
die einwandfreie Funktion auch prüfen um vor
späteren Reklamationen geschützt zu sein.
Mein Argument, meinem Nachbarn gegenüber glich deinem.

Bei einer elektrischen Zahnbürste verböten sich
derartige Prüfzwecke selbstredend.
Nur zurücknehmen will er den Artikel auch nicht.

Vielleicht sollte eBay einmal in den "Spielregeln"
festlegen, was nach deren Meinung ein "neuer"
Artikel ist.

Gruß Uwe
Jana Detlef
2003-11-24 13:04:48 UTC
Permalink
Uwe Bartosch
Post by Uwe Bartosch
[...]
Post by Christian Janoff
"Neu" dürfte man hier als Zustandsbeschreibung der Ware ansehen
können, die mit dem eigentlichen Alter der Ware nichts zu tun
haben muß.
....................
als "neu" würde ich mal ergänzend hinzufügen
(Laden)neu, also so wie ich ihn derzeit auch im
Handel bekomme.
Das ist hier definitiv schon lange nicht mehr der
Fall. Und um "Restposten" dürfte es sich bei einem
(mindestens!) vier Jahre alten Artikel nun auch
nicht mehr handeln.
ja, wie gesagt besser wie neu....
aber wenn da steht neu, immer fragen wie alt das teil ist und überhaupt ist
es immer gut, wenn man weiß wie alt die artikel sind...

.
Post by Uwe Bartosch
[...]
Post by Christian Janoff
Post by Uwe Bartosch
Kommentar des VK: "Sagte ja zu Prüfzwecken geöffnet".
Wenn möchte er damit auf den Arm nehmen? Prüfzwecke beinhalten
meines Erachtens *nicht* den zweckbestimmten Gebrauch wie in
diesem Fall.
...............
da ist nun die Krux! Er meint er müsse schließlich
die einwandfreie Funktion auch prüfen um vor
späteren Reklamationen geschützt zu sein.
Mein Argument, meinem Nachbarn gegenüber glich deinem.
Bei einer elektrischen Zahnbürste verböten sich
derartige Prüfzwecke selbstredend.
Nur zurücknehmen will er den Artikel auch nicht.
Vielleicht sollte eBay einmal in den "Spielregeln"
festlegen, was nach deren Meinung ein "neuer"
Artikel ist.
in neuem zustand, oder eben "ladenneu"

aber ums nochmals zu betonen, immer fragen, wie alt der artikel ist
denn wie du siehst kann neu sonstwas bedeuten

Jana
Mayken
2003-11-24 20:29:36 UTC
Permalink
"Uwe Bartosch"
Post by Uwe Bartosch
Vielleicht sollte eBay einmal in den "Spielregeln"
festlegen, was nach deren Meinung ein "neuer"
Artikel ist.
genau das predige ich ja seit Jahr und Tag, aber werde dafür ja immer
wieder verlacht.
Amazon hat sowas für Bücher und das finde ich _sehr_ gescheit.
Hat mir sogar schon mal auf eBay geholfen, als jemand dort etwas anderes
erwartet hatte.

Obwohl ich die Amazon-Liste teilweise auch etwas schräg finde. Wenn z.B.
Stempel oder noch schlimmer Anmerkungen drin sind, wäre das für mich ein
deutlich schlechter Wert. Aber ich glaube diese Regeln stammen aus dem
Antiquariats-Bereich.

Ciao
Mayken
--
Schon mal auf www.hood.de nach Rasierern geguckt?
23rd peter
2003-11-24 21:45:42 UTC
Permalink
Post by Mayken
Obwohl ich die Amazon-Liste teilweise auch etwas schräg finde. Wenn z.B.
Stempel oder noch schlimmer Anmerkungen drin sind, wäre das für mich ein
deutlich schlechter Wert. Aber ich glaube diese Regeln stammen aus dem
Antiquariats-Bereich.
bei antiquariaten hat es sich eingebürgert, "typische" altersbedingte
veränderungen (z.b. naturgemäße bräunung des papiers, ausbleichen des
leinens usw.) nicht extra auszuweisen, was ja auch verständlich ist, da
diese effekte die überwiegende mehrzahl aller alten bücher betreffen.
entsprechende passagen finden sich auch in den meisten AGB von
antiquariaten. wie immer scheidet sich dann hier aber die spreu vom weizen:
manche anbieter sehen auch stempel und anmerkungen/unterstreichungen als
hinzunehmende gebrauchsspuren an, andere nicht.

bei schallplatten z.b. gibt es auch bewertungssysteme nach den großen
preislistenverlagen (goldmine und motorbuch), aber auch hier ist es
letztlich auslegungssache, ob kratzer nun leicht oder stärker sind und die
platten entsprechend in die eine oder andere stufe fallen usw...

hierbei reden wir aber stets von gebrauchtwaren, und hiervon grenzen sich
NEUwaren dadurch ab, dass sie "neu" sind. das bedeutet für mich, dass ich
mich nicht über den grad der beschädigung oder des verschleises streiten
möchte, sondern dass ich einen niegelnagelNEUEN artikel (wie im laden, ohne
jede benutzungsspur) erwarte.
"neuwertig" bedeutet, dass die wertigkeit des artikels "wie neu" ist, d.h.
er kann mal geöffnet und ausprobiert worden sein, keinesfalls aber benutzt
oder verschmutzt oder beschädigt oder sonstwas.

ich würde beide rasierer aus dem originalposting reklamieren, die
artikelbeschreibung war in beiden fällen nicht wahrheitsgemäß. wenn sich der
verkäufer über die wertigkeit seiner artikel sicher ist, wird er kein
problem sehen, den artikel zurückzunehmen und evtl. erneut anzubieten. wenn
er die beschreibung beschönigt hat und dich damit täuschen wollte, wird er
eine rücknahme ablehnen.

gruß
peter
--
www.ponkoff-music.de
free kraichgau underground mp3 archive
Mayken
2003-11-24 23:14:43 UTC
Permalink
anmerkungen/unterstreichungen als hinzunehmende gebrauchsspuren an,
andere nicht.
yep, hier auch:
http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/browse/-/3366851/

Irritierend finde ich, daß es nix zwischen sehr gut und gut gibt. Es war
damals ein eBay-Käufer unzufrieden weil ein als gut beschriebenes Buch
auf dem Buchrücken Knicke hatte. Was mir ehrlich gesagt gar nicht
aufgefallen war. Ein dickeres Taschenbuch ist IMHO kaum zu lesen, ohne
daß dies bei einem bestimmten Material passiert. Dann will ich aber noch
lange keine Anmerkungen darin vorfinden.
hierbei reden wir aber stets von gebrauchtwaren, und hiervon grenzen
sich NEUwaren dadurch ab, dass sie "neu" sind. das bedeutet für mich,
dass ich mich nicht über den grad der beschädigung oder des
verschleises streiten möchte, sondern dass ich einen niegelnagelNEUEN
artikel (wie im laden, ohne jede benutzungsspur) erwarte.
Yep. Aber ich würde mich bei einem als neu ausgezeichneten Artikel nicht
ohne eigene Recherche darauf verlassen, daß er up2date ist.
"neuwertig" bedeutet, dass die wertigkeit des artikels "wie neu" ist,
d.h. er kann mal geöffnet und ausprobiert worden sein, keinesfalls
aber benutzt oder verschmutzt oder beschädigt oder sonstwas.
So nix anderes dabei steht. Ich habe aber schon mehrfach Artikel
gekauft, die als neuwertig deklariert und dazu geschrieben war, "2 mal
getragen, paßt nicht, blubb" waren. So es mit drin steht, finde ich es
OK und finde ich neuwertig auch angemessen. Schreibe ich selbst auch
ähnlich.
ich würde beide rasierer aus dem originalposting reklamieren, die
Der benutzte ist echt dreist, der andere mit dem alten Modell ist IMHO
nicht ganz so eindeutig.
sich der verkäufer über die wertigkeit seiner artikel sicher ist,
wird er kein problem sehen, den artikel zurückzunehmen und evtl.
Na das ist ja auch eine witzige Argumentationskette, wie kommst Du denn
darauf?
erneut anzubieten. wenn er die beschreibung beschönigt hat und dich
damit täuschen wollte, wird er eine rücknahme ablehnen.
Oopsa. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Umso perfekter meine
Auktion(sbeschreibung) war umso weniger bin ich selbstverständlich
bereit, den Artikel zurückzunehmen, zu erstatten, Porto und Nerv umsonst
gehabt zu haben etc. etc., weil der Empfänger (dann ja offensichtlich)
sich eine falsche Vorstellung gemacht hat.

Wenn ich allerdings - wie mal vorgekommen - keine Ahnung vom Artikel
habe (dies aber auch drinstand) und mir gesagt wird, es wurde kaputter
Schrott geliefert - biete ich Kulanz _wegen_ Mitschuld an.

Ciao
Mayken
--
Ein neuer Tag für www.hood.de bricht an
Jana Detlef
2003-11-24 13:01:34 UTC
Permalink
Uwe Bartosch
Post by Uwe Bartosch
1.
Soll: Neu originalverpackt
Ist: Kartonverpackung reichlich lädiert, laut
Hersteller seit 4 Jahren nicht mehr im Sortiment.
da hättest du fragen müssen, wie die verpackung aussieht..
originalverpackt heißt nicht gleich verschweißt!

neu heißt wohl der zustand des gerätes, aber besser wäre hier wohl wie neu
Post by Uwe Bartosch
Ist das Teil nun neu, oder lediglich unbenutzt;
ist unbenutzt nun = neu?
Ersatzteile / Zubehör sind übrigens
dementsprechend schwierig aufzutreiben.
da sollte man sich natürlich vorher informieren, bzw sieht man das nicht am
preis?
Post by Uwe Bartosch
------------------------------------------
2.
Soll: Neu in Originalverpackung (nur zu
Prüfzwecken geöffnet)
Ist: augenscheinlich neu, jedoch benutzt, da der
VK es nicht einmal für notwendig erachtet hat,
(seine?) Bartstoppeln aus dem Gerät zu entfernen.
das ist allerdings n starkes stück
Post by Uwe Bartosch
Kommentar des VK: "Sagte ja zu Prüfzwecken geöffnet".
Gerade bei Rasierern finde ich das extrem
unhygienisch (Akne u.ä. lässt grüßen!)
tja es gibt da so definitionen...
wenn da neu steht, frage ich immer nach der rechnung, bzw wann das gerät
gekauft wurde oder ob noch garantie besteht..
originalverpackt - wie schon gesagt - heißt nicht verschweißt
sondern nur, dass die orignialverpackung noch vorhanden ist....
wenn man diese unbedingt in gutem zustand braucht, sollte man danach fragen

Jana
Uwe Bartosch
2003-11-24 14:15:10 UTC
Permalink
Jana Detlef schrieb:
[...]
Post by Jana Detlef
tja es gibt da so definitionen...
wenn da neu steht, frage ich immer nach der rechnung, bzw wann das gerät
gekauft wurde oder ob noch garantie besteht..
originalverpackt - wie schon gesagt - heißt nicht verschweißt
sondern nur, dass die orignialverpackung noch vorhanden ist....
wenn man diese unbedingt in gutem zustand braucht, sollte man danach fragen
.................
Tja da sieht man dann die wirkliche Verwirrung.

ICH persönlich sehe da (sehr subjektiv) doch schon
einen Unterschied zwischen "neu" und "unbenutzt".

Siehe mein Beispiel mit den VCR's.
Gerade bei technischen Geräten ist das mit "neu"
immer so eine Sache!

Es heißt ja nicht umsonst: "Nichts ist so alt, wie
der
PC den du gerade gekauft hast".

Und eine vier Jahre alte Gurke als "neu" zu
bezeichnen ist schlicht unverschämt.

Gruß Uwe


____________________________________________

www.sbbc.de
- mehr braucht kein Mensch für's Internet!

www.Internet-Shoppingmeile.de
- mehr Shopping gibt's nirgends!
Benjamin Grund
2003-11-24 16:48:47 UTC
Permalink
Post by Jana Detlef
originalverpackt heißt nicht gleich verschweißt!
Kommt auf den Artikel an. Originalverpackt bedeutet
dass der Artikel immer noch so verpackt ist wie er
vom Hersteller kommt, alles andere wäre
"in Originalverpackung".
Folglich kann man also z.B. bei Xbox-Spielen davon
ausgehen, dass orginalverpackt gleichzeitig auch
verschweißt bedeutet, denn die Spiele kommen nunmal
alle verschweißt vom Hersteller.

Gruß,
Benjamin
Uwe Bartosch
2003-11-24 17:51:11 UTC
Permalink
Benjamin Grund schrieb:
[...]
Post by Benjamin Grund
verschweißt bedeutet, denn die Spiele kommen nunmal
alle verschweißt vom Hersteller.
...................
sehe ich genauso.

Bei Büchern von 1918 geht jeder davon aus, dass es
allerhöchstens "neuwertiger Zustand" ist, oder
aber ein neuer "Reprint".
Bei Elektrogeräten, insbesondere Rasierern, el.
Zahnbürsten, Monitoren etc. darf ich bei "neu"
i.d.R. davon ausgehen, dass neu nicht vier Jahre
alt bedeutet - unabhängig davon, ob nun ein
Kaufbeleg hinzugefügt wird, oder nicht.

Seriöse, zuvorkommende Hersteller regulieren
Gewährleistungsfälle immer öfter auch anhand der
Produkt-ID.

Wenn die nämlich besagt, das Gerät KANN gar nicht
älter, als höchstens ein, oder zwei Jahre sein,
dann klappt's auch ohne Beleg.

Beispiel:
O-Ton vom Plextor-Service:
Ob Sie einen Beleg haben interessiert mich nur
zweitrangig, denn den mache ich Ihnen in zwei
Minuten, mit dem gewünschten Datum, am PC.

Da viele PC-Händler eh aus dem PC heraus drucken
merkt das kein Mensch.
So geschehen vor ca. 3 Wochen.

Gruß Uwe
Rocco Dotschkal
2003-11-24 15:45:09 UTC
Permalink
Uwe Bartosch
Post by Uwe Bartosch
Nun sollte man nicht Begriffe zu eng auslegen,
aber ein vor 4 Jahren (oder länger) produziertes
Gerät als "neu" zu bezeichnen finde ich persönlich
unangemessen.
Mag bei jährlichen Sortimentswechseln elektrischer Geräte zutreffen,
aber bei Büchern beispielsweise die nicht mehr verlegt werden und
vergriffen sind, ist es genau das, wonach man sucht.

Gruss, Rocco
Stefan Keller
2003-11-24 15:51:38 UTC
Permalink
Hi!
[Käufer] kommt zwar aus Russland, spricht / versteht
jedoch besser deutsch, als mancher
"Nichtvertriebener / Umgesiedelter".
Das nur zur Erklärung beim interpretieren von
Artikelbeschreibungen.
Der Inhalt der Verkäuferäußerung richtet sich
danach, für wen sie bestimmt waren, nicht
notwendigerweise nach dem individuellen Verständnis
des Empfängers.

Dieselben Begriffe, dieselben Artikelbeschreibungen
können unterschiedlichen Inhalt haben. Wenn der
Verkäufer das (evtl. abweichende) Verständnis des
Käufers kannte, dann sind seine aus Empfängersicht
zu beurteilenden Äußerungen dementsprechend zu
verstehen.

Wenn sich der Verkäufer an die Allgemeinheit richtet,
dann darf/muß Dein Nachbar sie so verstehen, wie
sie aus der Perspektive irgendeines der Adressaten
objektiv verstanden werden mußten/durften.
1.
Soll: Neu originalverpackt
Ist: Kartonverpackung reichlich lädiert, laut
Hersteller seit 4 Jahren nicht mehr im Sortiment.
Tja - ob die gelieferte Beschaffenheit von der
vertraglich vereinbarten abweicht, hängt eben davon
ab, was genau vereinbart war, oder was aufgrund
der Beschreibung bei gleichartigen Sachen üblich
und zu erwarten ist.

Manchmal hat ein lädierter Karton eines ausgelisteten
Rasierapparats die vereinbarte Beschaffenheit "neu
originalverpackt", und manchmal nicht.
2.
Soll: Neu in Originalverpackung (nur zu
Prüfzwecken geöffnet)
Ist: augenscheinlich neu, jedoch benutzt, da der
VK es nicht einmal für notwendig erachtet hat,
(seine?) Bartstoppeln aus dem Gerät zu entfernen.
Von einem Rasierapparat in einer (nur) zu Prüfzwecken
geöffneten Originalverpackung braucht nicht er-
wartet zu werden, daß er schon für eine Rasur benutzt
wurde ==> Kaufpreisminderung?

--
Stefan
Axel Gronen
2003-11-24 19:09:38 UTC
Permalink
On Mon, 24 Nov 2003 11:58:50 +0100, Uwe Bartosch
Post by Uwe Bartosch
Leider habe ich bei eBay keine Begriffsdefinition
gefunden - nur in der Rechtsprechung, die beide
Geräte NICHT als neu definiert.
Glücklicherweise ist eBay für Begriffsdefinitionen nicht zuständig -
ich will nicht wissen, was dabei herauskäme... :(

Viele Grüße aus Köln,
aXel
--
http://www.wortfilter.de
Viele Tipps, Tricks und Meldungen zu eBay
DAS Buch zur Website: eBay Dirty Tricks
http://www.wortfilter.de/buch/bestellung.html
Rudolf Uhlmann
2003-11-25 06:00:36 UTC
Permalink
Uwe Bartosch wrote:
---snip altes Problem---
Post by Uwe Bartosch
Was meint Ihr?
Du wirst bemerkt haben daß in ebay alles nie getragen, nie benutzt, nur 2x
getragen usw. ist, also alles wohl Deppen die nur Sachen kaufen um sie nie
zu benutzen.

Will sagen, auf diese Aussagen gebe ich schon lange nichts mehr, höchstens
auf fabrikneu verschweißt oder eingesiegelt.

Da muß man schon Bild, Beschreibung und Bewertungsprofil zur Beurteilung
heranziehen ob das Angebot sein Geld wert ist und das geht eigentlich auch
ganz gut.

Grüße
Rudolf

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