Uwe Bartosch
2003-11-24 10:58:50 UTC
Hi NG,
nachdem ich meinen Nachbarn endlich in eBay
eingeführt habe, hat er nun sein Herz für
Elektrorasierer entdeckt, die er in seine ExHeimat
Russland verkauft.
Er kommt zwar aus Russland, spricht / versteht
jedoch besser deutsch, als mancher
"Nichtvertriebener / Umgesiedelter".
Das nur zur Erklärung beim interpretieren von
Artikelbeschreibungen.
Gut - nun zum Thema:
Er hat z.B. Rasierapparate ersteigert, die
folgende Artikelbeschreibungen enthielten:
------------------------------------------
1.
Soll: Neu originalverpackt
Ist: Kartonverpackung reichlich lädiert, laut
Hersteller seit 4 Jahren nicht mehr im Sortiment.
Ist das Teil nun neu, oder lediglich unbenutzt;
ist unbenutzt nun = neu?
Ersatzteile / Zubehör sind übrigens
dementsprechend schwierig aufzutreiben.
------------------------------------------
2.
Soll: Neu in Originalverpackung (nur zu
Prüfzwecken geöffnet)
Ist: augenscheinlich neu, jedoch benutzt, da der
VK es nicht einmal für notwendig erachtet hat,
(seine?) Bartstoppeln aus dem Gerät zu entfernen.
Kommentar des VK: "Sagte ja zu Prüfzwecken geöffnet".
Gerade bei Rasierern finde ich das extrem
unhygienisch (Akne u.ä. lässt grüßen!)
-------------------------------------------
Leider habe ich bei eBay keine Begriffsdefinition
gefunden - nur in der Rechtsprechung, die beide
Geräte NICHT als neu definiert.
Ein vier Jahre altes Gerät kann nicht neu, sondern
allenfalls unbenutzt sein.
Ein zu Prüfzwecken geöffnetes, darf nicht benutzt
sein, denn unter Prüfung, verstehe ich eine
Sichtprüfung und allenfalls eine Prüfung des
Packungsinhaltes, jedoch kein - wie oft auch immer
- Proberasieren. Das wäre nämlich ein
(ausgiebiger) Funktionstest
Nun sollte man nicht Begriffe zu eng auslegen,
aber ein vor 4 Jahren (oder länger) produziertes
Gerät als "neu" zu bezeichnen finde ich persönlich
unangemessen.
Man kann ja wohl von K nicht erwarten, bei jedem,
als neu bezeichnetem Gerät, sich erst beim
Hersteller schlau zu machen, zumal das an den WEn
wohl schwierig sein dürfte.
Was meint Ihr?
Gruß Uwe
nachdem ich meinen Nachbarn endlich in eBay
eingeführt habe, hat er nun sein Herz für
Elektrorasierer entdeckt, die er in seine ExHeimat
Russland verkauft.
Er kommt zwar aus Russland, spricht / versteht
jedoch besser deutsch, als mancher
"Nichtvertriebener / Umgesiedelter".
Das nur zur Erklärung beim interpretieren von
Artikelbeschreibungen.
Gut - nun zum Thema:
Er hat z.B. Rasierapparate ersteigert, die
folgende Artikelbeschreibungen enthielten:
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1.
Soll: Neu originalverpackt
Ist: Kartonverpackung reichlich lädiert, laut
Hersteller seit 4 Jahren nicht mehr im Sortiment.
Ist das Teil nun neu, oder lediglich unbenutzt;
ist unbenutzt nun = neu?
Ersatzteile / Zubehör sind übrigens
dementsprechend schwierig aufzutreiben.
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2.
Soll: Neu in Originalverpackung (nur zu
Prüfzwecken geöffnet)
Ist: augenscheinlich neu, jedoch benutzt, da der
VK es nicht einmal für notwendig erachtet hat,
(seine?) Bartstoppeln aus dem Gerät zu entfernen.
Kommentar des VK: "Sagte ja zu Prüfzwecken geöffnet".
Gerade bei Rasierern finde ich das extrem
unhygienisch (Akne u.ä. lässt grüßen!)
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Leider habe ich bei eBay keine Begriffsdefinition
gefunden - nur in der Rechtsprechung, die beide
Geräte NICHT als neu definiert.
Ein vier Jahre altes Gerät kann nicht neu, sondern
allenfalls unbenutzt sein.
Ein zu Prüfzwecken geöffnetes, darf nicht benutzt
sein, denn unter Prüfung, verstehe ich eine
Sichtprüfung und allenfalls eine Prüfung des
Packungsinhaltes, jedoch kein - wie oft auch immer
- Proberasieren. Das wäre nämlich ein
(ausgiebiger) Funktionstest
Nun sollte man nicht Begriffe zu eng auslegen,
aber ein vor 4 Jahren (oder länger) produziertes
Gerät als "neu" zu bezeichnen finde ich persönlich
unangemessen.
Man kann ja wohl von K nicht erwarten, bei jedem,
als neu bezeichnetem Gerät, sich erst beim
Hersteller schlau zu machen, zumal das an den WEn
wohl schwierig sein dürfte.
Was meint Ihr?
Gruß Uwe