Erhard Ducke
2003-07-12 21:25:52 UTC
Hallo daea!
Gibt es eine rechtlich bindende Definition des Terminus 'neuwertig'?
Hintergrund:
Habe bei ebay einen Artikel, der als neuwertig beworben wurde,
erstanden. Dieser weist deutliche Gebrauchsspuren auf und ist sogar
leicht beschädigt. Es handelt sich um eine DVD, deren Umverpackung
leicht beschädigt ist, die DVD selbst ist leicht verschmutzt und weist
mehrere Kratzer auf, sie konnte erst nach Reinigung abgespielt werden,
ohne dass Lesefehler auftraten...
Ich möchte beim Verkäufer jetzt eine Wertminderung geltend machen bzw.
den Kauf rückgängig machen...
Weiß hier jemand was dazu?
Gruß Erhard Ducke
Gibt es eine rechtlich bindende Definition des Terminus 'neuwertig'?
Hintergrund:
Habe bei ebay einen Artikel, der als neuwertig beworben wurde,
erstanden. Dieser weist deutliche Gebrauchsspuren auf und ist sogar
leicht beschädigt. Es handelt sich um eine DVD, deren Umverpackung
leicht beschädigt ist, die DVD selbst ist leicht verschmutzt und weist
mehrere Kratzer auf, sie konnte erst nach Reinigung abgespielt werden,
ohne dass Lesefehler auftraten...
Ich möchte beim Verkäufer jetzt eine Wertminderung geltend machen bzw.
den Kauf rückgängig machen...
Weiß hier jemand was dazu?
Gruß Erhard Ducke