Discussion:
Kontaktdaten nur Postfach-Wie bekomme ich Strassenadresse?
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Renzke
2003-10-02 22:04:07 UTC
Permalink
Ich habe einen kleinen Fall, der sich so langsam zum Ärgernis entwickelt.
Ersteigert, bezahlt, Ware kommt nicht, Verkäufer hält mich hin. Bei ebay habe
ich die Kontaktdaten angefordert, zu meinem Erstaunen aber nur die gleiche
Postfach-Adresse erhalten, die ich schon aus der Kaufabwicklung kannte. Im
Telefonbuch ist der Verkäufer nicht eingetragen. Google? Fehlanzeige. e-mail bei
einem kostenlosen Provider.

Hat ebay eine Strassenadresse des Verkäufers und habe ich Chancen, an diese
ranzukommen?
Gilt ein Einschreiben an ein Postfach dem Inhaber als zugestellt?

Danke.
Stefan Renzke
Meinolf Montag
2003-10-02 23:12:27 UTC
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[Verkäufer hat nur Postfachadresse als Kontaktadresse angegeben]
Hat ebay eine Strassenadresse des Verkäufers und habe ich Chancen, an
diese ranzukommen?
Je nach Anmeldedatum, schätze ich mal. Die 'Schufa'-Prüfung dürfte mit
einem Postfach nicht funktionieren. Also, frag ebay. Ich meine, irgendwo
im Beschwerdemanagement gäbe es sowas wie 'falsche Kontaktdaten'.
Gilt ein Einschreiben an ein Postfach dem Inhaber als zugestellt?
Wenn er es abholt... Bei Einwurfeinschreiben IMHO auch.
Danke.
Stefan Renzke
Meinolf
Harald Hengel
2003-10-03 09:23:25 UTC
Permalink
Post by Stefan Renzke
Ich habe einen kleinen Fall, der sich so langsam zum Ärgernis
entwickelt. Ersteigert, bezahlt, Ware kommt nicht, Verkäufer hält
mich hin. Bei ebay habe ich die Kontaktdaten angefordert, zu meinem
Erstaunen aber nur die gleiche Postfach-Adresse erhalten,
Mail an Ebay, zweifelhaft Kontaktdaten.
Post by Stefan Renzke
Hat ebay eine Strassenadresse des Verkäufers und habe ich Chancen, an
diese ranzukommen?
Vermutlich nicht.
Post by Stefan Renzke
Gilt ein Einschreiben an ein Postfach dem Inhaber als zugestellt?
Ein Einwurfeinschreiben dürfte in diesem Fall relativ sicher sein, da
niemand sagen kann es wäre aus dem Hausbriefkasten entwendet.
Für ein normales Einschreiben erhält der Empfänger eine Benachrichtigung,
dass er es sich am Schalter abholen kann.

Harald
Michael Kreienberg
2003-10-03 09:49:22 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Harald Hengel
Post by Stefan Renzke
Hat ebay eine Strassenadresse des Verkäufers und
habe ich Chancen, an diese ranzukommen?
Vermutlich nicht.
nunja, Postfach ist keine anonyme Sache, wer bei der Post
ein glaubhaftes Bedürfnis nachweist, dem wird u. U. die zu-
gehörige Hausadresse mitgeteilt, es sei denn der Postfach-
Inhaber hat dem explizit widersprochen.

So ein glaubhaftes Interesse kann z. B. schon der Wunsch
sein ein Paket an die Adresse übersenden zu wollen ohne
die betrieblichen Abläufe der Post behindern zu wollen.
Jedenfalls war es früher kein Problem so an die Hausadresse
zu kommen, evtl. über eine Anschriftenberichtigungskarte.

Wobei man davon ausgehen muss, dass der gemeine
Schalterbedienstete überhaupt nicht weiß was das ist
(Anschriftenberichtigungskarte).

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kreienberg
Harald Hengel
2003-10-03 14:41:44 UTC
Permalink
Post by Michael Kreienberg
Post by Harald Hengel
Post by Stefan Renzke
Hat ebay eine Strassenadresse des Verkäufers und
habe ich Chancen, an diese ranzukommen?
Vermutlich nicht.
nunja, Postfach ist keine anonyme Sache, wer bei der Post
ein glaubhaftes Bedürfnis nachweist, dem wird u. U. die zu-
gehörige Hausadresse mitgeteilt, es sei denn der Postfach-
Inhaber hat dem explizit widersprochen.
Da liegt das Problem, ich denke, dass eBay schon aus rechtlichen Gründen
keine Postfachadresse akzeptieren muss, ein Käufer, der per Ebay einen
Vertrag abschliesst kann wohl mit Recht erwarten eine Adresse des
Vertragspartners zu erhalten.
Post by Michael Kreienberg
So ein glaubhaftes Interesse kann z. B. schon der Wunsch
sein ein Paket an die Adresse übersenden zu wollen ohne
die betrieblichen Abläufe der Post behindern zu wollen.
Das nutzt doch nichts, wenn der Inhaber der Weitergabe widersprochen hat.

Harakd
Andreas Bischoff
2003-10-03 13:25:43 UTC
Permalink
/* F'up auf: Harald Hengel - de.alt.etc.auktionshaeuser */
Post by Harald Hengel
Post by Stefan Renzke
Gilt ein Einschreiben an ein Postfach dem Inhaber als zugestellt?
Ein Einwurfeinschreiben dürfte in diesem Fall relativ sicher sein,
da niemand sagen kann es wäre aus dem Hausbriefkasten entwendet.
Für ein normales Einschreiben erhält der Empfänger eine
Benachrichtigung, dass er es sich am Schalter abholen kann.
LOL. Hattest du schon einmal ein Postfach? Bei uns sind mindestens vier
Mal die Woche Sendungen an "benachbarte" Postfächer eingeworfen.
Gleiches gilt für Paketkarten oder Benachrichtigungen. Ärgerlich ist es
besonders bei Paketkarten, weil die Sendungen eigentlich an die
Hausadresse versandt wurden. Ebenso gehe ich davon aus, dass Teile
unserer Sendungen in falsche Postfächer gelegt werden.

Übrigens dutzende über die Jahrzehnte der Benutzung eingereichte
Beschwerden haben eine Wirkungszeit von etwa zwei Wochen.

Gruß aus Hamburg
Andreas
--
Bischoff GRAF!K-DES!GN
Kattunbleiche 39
D-22041 Hamburg
http://www.BISCHOFF-DESIGN.de/
ortmanns
2003-10-03 15:03:21 UTC
Permalink
Post by Stefan Renzke
Hat ebay eine Strassenadresse des Verkäufers und habe ich Chancen, an diese
ranzukommen?
Gilt ein Einschreiben an ein Postfach dem Inhaber als zugestellt?
Ad 1) Sollte es ein langjähriger Ebayer sein, dann hat Ebay ggf. keine
Adresse. Früher war dies noch nicht nötig, um sich anzumelden.

Ad 2) juristisch als sicher zugestellt gilt nur, wenn Du einen
unterschriebenen Rückschein hast. Normales Einwurf- oder
Übergabeeinschreiben bringt also nichts.

Generell:
Du hast bezahlt und die Ware kommt nicht und der Verkäufer versucht Dich
hinzuhalten?

Frist per Email setzen (da keine andere Möglichkeit), bis zu der er
spätestens liefern soll. Hier sind IMHO 7 Tage angemessen, da er sich lt.
Ebay-Regeln im Besitz der Ware befinden muß und sich daher nicht auf Verzug
bei der Beschaffung berufen kann. Nach Ablauf der Frist vom Vertrag
zurücktreten und die Rücküberweisung des Geldes fordern - ebenfalls mit 7
Tage Frist und darauf hinweisen, daß nach Ablauf der Frist Zinsen fällig
werden (4 % über Lombardsatz der Bundesbank).
Verstreicht die Frist, dann Betrugsmeldung an Ebay und ggf. direkt noch eine
Anzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft hinterher. Natürlich den
unzuverlässigen Verkäufer immer schön darüber informieren. Die
Staatsanwaltschaft bekommt sehr leicht heraus, wer hinter einer
Postfachadresse steckt.

Gernot
Christian Abraham
2003-10-03 15:58:52 UTC
Permalink
Post by ortmanns
Ad 1) Sollte es ein langjähriger Ebayer sein, dann hat Ebay ggf. keine
Adresse. Früher war dies noch nicht nötig, um sich anzumelden.
Ad 2) juristisch als sicher zugestellt gilt nur, wenn Du einen
unterschriebenen Rückschein hast. Normales Einwurf- oder
Übergabeeinschreiben bringt also nichts.
Ach ja? Was gilt denn als sicher zugestellt? Der Umschlag. Von dem
kann man aber nicht auf den Inhalt schließen. Ein wenig mehr
Anstrengung bedarf an schon, um "juristisch" sicher zuzustellen.
Post by ortmanns
Frist per Email setzen (da keine andere Möglichkeit), bis zu der er
spätestens liefern soll. Hier sind IMHO 7 Tage angemessen, da er sich lt.
Ebay-Regeln im Besitz der Ware befinden muß und sich daher nicht auf Verzug
bei der Beschaffung berufen kann.
Die Ebay-AGB hat der VK mit Ebay abgeschlossen und nicht mit dem K.
Insofern kann ledeglich Ebay ihn dafür verwarnen, wenn sie davon
Kenntnis erlangen.
Post by ortmanns
Nach Ablauf der Frist vom Vertrag
zurücktreten und die Rücküberweisung des Geldes fordern - ebenfalls mit 7
Tage Frist und darauf hinweisen, daß nach Ablauf der Frist Zinsen fällig
werden (4 % über Lombardsatz der Bundesbank).
Verstreicht die Frist, dann Betrugsmeldung an Ebay und ggf. direkt noch eine
Anzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft hinterher.
Und auf Gegenanzeige vom VK wegen falscher Beschuldigungen warten.
Post by ortmanns
Natürlich den
unzuverlässigen Verkäufer immer schön darüber informieren. Die
Staatsanwaltschaft bekommt sehr leicht heraus, wer hinter einer
Postfachadresse steckt.
Das schafft der K auch ohne Staatsanwalt. Eine Postfachadresse ist
keine "Geheimadresse", sondern lediglich eine Umleitung.

Das wird ein Spaß für den VK.
Post by ortmanns
Gernot
Grüße
Christian
--
In Sicherheitsfragen muß man immer Kompromisse eingehen.
Die Kunst besteht darin, sich nur so viele Blößen zu geben,
daß man damit leben kann. <Tsutomu Shimomura>
Klaus Mueller
2003-10-03 23:43:18 UTC
Permalink
Post by Christian Abraham
Post by ortmanns
Ad 1) Sollte es ein langjähriger Ebayer sein, dann hat Ebay ggf. keine
Adresse. Früher war dies noch nicht nötig, um sich anzumelden.
Ad 2) juristisch als sicher zugestellt gilt nur, wenn Du einen
unterschriebenen Rückschein hast. Normales Einwurf- oder
Übergabeeinschreiben bringt also nichts.
Ach ja? Was gilt denn als sicher zugestellt? Der Umschlag. Von dem
kann man aber nicht auf den Inhalt schließen. Ein wenig mehr
Anstrengung bedarf an schon, um "juristisch" sicher zuzustellen.
Gibts da nicht den Begriff "ladungsfähige Adresse"? Passt das hier
irgendwie? Jednefalls ist ein PF afaik keine solche.

[...]
Post by Christian Abraham
Die Ebay-AGB hat der VK mit Ebay abgeschlossen und nicht mit dem K.
Insofern kann ledeglich Ebay ihn dafür verwarnen, wenn sie davon
Kenntnis erlangen.
Ist eine Postfachadresse bei ebay überhaupt erlaubt (war da mal was?
Zu faul um nachzusehen...)

Klaus
Christian Abraham
2003-10-03 23:51:15 UTC
Permalink
Post by Klaus Mueller
Post by Christian Abraham
Ach ja? Was gilt denn als sicher zugestellt? Der Umschlag. Von dem
kann man aber nicht auf den Inhalt schließen. Ein wenig mehr
Anstrengung bedarf an schon, um "juristisch" sicher zuzustellen.
Gibts da nicht den Begriff "ladungsfähige Adresse"? Passt das hier
irgendwie? Jednefalls ist ein PF afaik keine solche.
Richtig. Hinter jedem Postfach _muß_ allerdings eine zustellfähige
Hausanschrift stehen.
Post by Klaus Mueller
Post by Christian Abraham
Die Ebay-AGB hat der VK mit Ebay abgeschlossen und nicht mit dem K.
Insofern kann ledeglich Ebay ihn dafür verwarnen, wenn sie davon
Kenntnis erlangen.
Ist eine Postfachadresse bei ebay überhaupt erlaubt (war da mal was?
Zu faul um nachzusehen...)
Zitat

"§2 Anmeldung
3.
Die von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und
korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse
(kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie
gegebenenfalls die Firma. Die Anmeldung einer juristischen Person darf
nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen
werden, die namentlich genannt werden muss. Tritt nach der Anmeldung
eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied
verpflichtet, die Angaben umgehend gegenüber eBay zu korrigieren. "
Post by Klaus Mueller
Klaus
Grüße
Christian
--
In Sicherheitsfragen muß man immer Kompromisse eingehen.
Die Kunst besteht darin, sich nur so viele Blößen zu geben,
daß man damit leben kann. <Tsutomu Shimomura>
ortmanns
2003-10-04 12:33:07 UTC
Permalink
Post by Christian Abraham
Post by ortmanns
Ad 2) juristisch als sicher zugestellt gilt nur, wenn Du einen
unterschriebenen Rückschein hast. Normales Einwurf- oder
Übergabeeinschreiben bringt also nichts.
Ach ja? Was gilt denn als sicher zugestellt? Der Umschlag. Von dem
kann man aber nicht auf den Inhalt schließen. Ein wenig mehr
Anstrengung bedarf an schon, um "juristisch" sicher zuzustellen.
Was willst Du denn demjenigen sonst zustellen?
Es ist allgemein üblich, wichtige Dokumente per Einschreiben Rückschein zu
versenden und so einen Nachweis zu haben, daß der Empfänger die Sendung auch
wirklich erhalten hat.
Post by Christian Abraham
Post by ortmanns
Frist per Email setzen (da keine andere Möglichkeit), bis zu der er
spätestens liefern soll. Hier sind IMHO 7 Tage angemessen, da er sich lt.
Ebay-Regeln im Besitz der Ware befinden muß und sich daher nicht auf Verzug
bei der Beschaffung berufen kann.
Die Ebay-AGB hat der VK mit Ebay abgeschlossen und nicht mit dem K.
Insofern kann ledeglich Ebay ihn dafür verwarnen, wenn sie davon
Kenntnis erlangen.
Das ist korrekt. Aber es geht hierbei ja lediglich darum, welche Frist
angemessen ist. Und da ich als Käufer bei Ebay davon ausgehen darf, daß sich
andere an die Regeln der Handelsplattform handeln sind 7 Tage angemessen.
Post by Christian Abraham
Post by ortmanns
Nach Ablauf der Frist vom Vertrag
zurücktreten und die Rücküberweisung des Geldes fordern - ebenfalls mit 7
Tage Frist und darauf hinweisen, daß nach Ablauf der Frist Zinsen fällig
werden (4 % über Lombardsatz der Bundesbank).
Verstreicht die Frist, dann Betrugsmeldung an Ebay und ggf. direkt noch eine
Anzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft hinterher.
Und auf Gegenanzeige vom VK wegen falscher Beschuldigungen warten.
So?
Wieso das denn? Du bist nach Setzen und verstreichen einer Frist
rechtswirksam vom Kauf zurückgetreten und hast dann natürlich unverzüglich
auch das Geld zurückzuerhalten. Erstattet der Verkäufer dieses nicht, so ist
das Betrug.

Gernot
Christian Abraham
2003-10-04 13:05:48 UTC
Permalink
Post by ortmanns
Was willst Du denn demjenigen sonst zustellen?
Es ist allgemein üblich, wichtige Dokumente per Einschreiben Rückschein zu
versenden und so einen Nachweis zu haben, daß der Empfänger die Sendung auch
wirklich erhalten hat.
Um im Zweifelsfall kann der Absender nicht beweisen, was er versendet
hat, sondern nur das er etwas versendet hat. Wurde schon oft genug bei
Gericht auseinandergenommen.

Du schriebst "juristisch sicher"!
Die Zustellung per Gerichtsvollzieher ist juristisch sicher. Alle
anderen Varianten können zu Komplikationen führen (Zeugen usw.).
Post by ortmanns
Post by Christian Abraham
Die Ebay-AGB hat der VK mit Ebay abgeschlossen und nicht mit dem K.
Insofern kann ledeglich Ebay ihn dafür verwarnen, wenn sie davon
Kenntnis erlangen.
Das ist korrekt. Aber es geht hierbei ja lediglich darum, welche Frist
angemessen ist. Und da ich als Käufer bei Ebay davon ausgehen darf, daß sich
andere an die Regeln der Handelsplattform handeln sind 7 Tage angemessen.
Du kannst eben nicht davon ausgehen, daß sich andere an die Regeln der
Plattform halten. Du schließt den Vertrag direkt mit dem K oder VK.
Entsprechend gelten die AGB des VK (sofern wirksam einbezogen) oder
eben das BGB.
Beispiel: Auch wenn es bei Ebay noch so verteufelt wird, wenn der VK
die Ebay-Gebühren auf den K umlegen will. Wenn Du diesen AGB durch
Höchstgebot zustimmst, sind sie wirksam.
Post by ortmanns
Post by Christian Abraham
Und auf Gegenanzeige vom VK wegen falscher Beschuldigungen warten.
So?
Ja.
Post by ortmanns
Wieso das denn? Du bist nach Setzen und verstreichen einer Frist
rechtswirksam vom Kauf zurückgetreten und hast dann natürlich unverzüglich
auch das Geld zurückzuerhalten. Erstattet der Verkäufer dieses nicht, so ist
das Betrug.
Nein ist es nicht. Mach Dich ersteinmal schlau, was Betrug ist. Diese
Floskel wird hier eh viel zu oft verwendet.
Post by ortmanns
Gernot
Grüße
Christian
--
In Sicherheitsfragen muß man immer Kompromisse eingehen.
Die Kunst besteht darin, sich nur so viele Blößen zu geben,
daß man damit leben kann. <Tsutomu Shimomura>
Stefan Renzke
2003-10-04 15:38:54 UTC
Permalink
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Ich werde nach reiflicher Überlegung
vorerst ein Einschreiben mit Rückschein an das Postfach senden, das im Beisein
eines nicht mit mir verwandten Zeugen eingetütet wurde, nachdem dieser vorher
den Text gelesen hat. Alles klar?

Allerdings habe ich das Gefühl, dass die Sache damit noch nicht zu Ende ist.
Auch andere Käufer haben Probleme mit dem VK. Da es sich nicht um ein
langjähriges Mitglied handelt, ist mir auch nicht klar, wie er die Anmeldung bei
ebay.de nur mit dem Postfach durchgezogen hat. Meldung an ebay wegen der
unvollständigen Kontaktdaten ist erfolgt.

Meiner Ansicht nach toleriert ebay von Verkäufern, von denen sie Gebühren
einziehen, keine Postfach-Adressen. Ich suche also immer noch nach einem Weg, an
die Wohnanschrift zu kommen.

Anzeige wegen Betrug werde ich nicht stellen. Das ist aussichtslos. Das heisst
allerdings nicht, das der VK noch länger was zu lachen hat.

Danke.
Stefan
Klaus Mueller
2003-10-04 16:42:39 UTC
Permalink
Post by Stefan Renzke
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Ich werde nach reiflicher Überlegung
vorerst ein Einschreiben mit Rückschein an das Postfach senden, das im Beisein
eines nicht mit mir verwandten Zeugen eingetütet wurde, nachdem dieser vorher
den Text gelesen hat. Alles klar?
Allerdings habe ich das Gefühl, dass die Sache damit noch nicht zu Ende ist.
Auch andere Käufer haben Probleme mit dem VK. Da es sich nicht um ein
langjähriges Mitglied handelt, ist mir auch nicht klar, wie er die Anmeldung bei
ebay.de nur mit dem Postfach durchgezogen hat. Meldung an ebay wegen der
unvollständigen Kontaktdaten ist erfolgt.
Wieso Anmeldung? Es erfolgte später eine Änderung der Adressdaten -
wenn das noch in einer Zeit der fehlenden Überprüfung jeglicher
Adressdaten erfolgte kann dort sonstwas drinstehen.
Oder auch mal gar nix.
Post by Stefan Renzke
Meiner Ansicht nach toleriert ebay von Verkäufern, von denen sie Gebühren
einziehen, keine Postfach-Adressen. Ich suche also immer noch nach einem Weg, an
die Wohnanschrift zu kommen.
Es ist hier wie immer: Erst muß sich ein User beschweren ehe etwas
passiert.

Da es aber bei den Adressdaten ein Leichtes für Ebay wäre, den
Datenbestand zu überprüfen (auf fehlende Einträge und
Postfachadressen, etc.) ist es mal wieder ein deutliches Armutszeugnis
- erst unterlässt man es imho Grundpflichten eines
Plattformnbetreibers zu erfüllen - und wenn was passiert ist, zeigt
man die gebundenen Hände vor, mit denen mal gerade den Account sperren
kann und äussert ansoinsten eine feuchte Sprchblase aus Textblöcken
ab.
Post by Stefan Renzke
Anzeige wegen Betrug werde ich nicht stellen. Das ist aussichtslos. Das heisst
allerdings nicht, das der VK noch länger was zu lachen hat.
Die Anzeige bringt nicht die Ware oder das Geld - das stimmt schon.
Allerdings könnte es den Verkäufer auch ein Aufwachen bescheren, auf
das sich dann doch noch etwas tut.

Klaus
Harald Hengel
2003-10-04 19:27:03 UTC
Permalink
Post by Stefan Renzke
Da es sich
nicht um ein langjähriges Mitglied handelt, ist mir auch nicht klar,
wie er die Anmeldung bei ebay.de nur mit dem Postfach durchgezogen
hat.
Kein Problem, wenn du dich über eine prüfbare E-Mailadresse anmeldest
entfällt bei eBay die Adressprüfung.
Post by Stefan Renzke
Meldung an ebay wegen der unvollständigen Kontaktdaten ist
erfolgt.
Berichte mal wie lange der Account noch steht.

Harald
Stefan Renzke
2003-10-05 17:34:58 UTC
Permalink
Post by Klaus Mueller
Die Anzeige bringt nicht die Ware oder das Geld - das stimmt schon.
Allerdings könnte es den Verkäufer auch ein Aufwachen bescheren, auf
das sich dann doch noch etwas tut.
Vorerst brauche ich keinen Staatsanwalt zum Aufwecken. Mein Weckruf wird viel
lauter.
Post by Klaus Mueller
Berichte mal wie lange der Account noch steht.
Er steht noch und so langsam trudeln die Negativen ein. ebay hat mir
geantwortet:
*Bitte fordern Sie in einigen Tagen noch einmal die Kontaktdaten des Mitgliedes
ab.*

Sie sperren ihn also vorerst nicht, sondern haben ihn aufgefordert, die
Kontaktdaten zu berichtigen. Ich gebe Euch ein Update.

Stefan
Klaus Mueller
2003-10-05 17:49:13 UTC
Permalink
Post by Stefan Renzke
Post by Klaus Mueller
Die Anzeige bringt nicht die Ware oder das Geld - das stimmt schon.
Allerdings könnte es den Verkäufer auch ein Aufwachen bescheren, auf
das sich dann doch noch etwas tut.
Vorerst brauche ich keinen Staatsanwalt zum Aufwecken. Mein Weckruf wird viel
lauter.
Die Bullizei weckt ihn. Die muß den VK wegen Klärung eines
Sachverhaltes kontaktieren (wenn eine Anzeige vorliegt).
Das wird wohl höchstens Flucht, aber keine PF-Adresse verhindern
können.
Post by Stefan Renzke
Post by Klaus Mueller
Berichte mal wie lange der Account noch steht.
Er steht noch und so langsam trudeln die Negativen ein. ebay hat mir
*Bitte fordern Sie in einigen Tagen noch einmal die Kontaktdaten des Mitgliedes
ab.*
Ah ja. Na dann viel Erfolg.

Ich habe da meine Zweifel - was soll jetzt an dieser Stelle - wenn
Negative schon eingetrudelt sind - wenn die Sachlage soweit schon klar
wird - noch ein weiteres Abwarten bringen?
Irgendeine - gar _die_ richtige Adresse? Und dann?
Post by Stefan Renzke
Sie sperren ihn also vorerst nicht, sondern haben ihn aufgefordert, die
Kontaktdaten zu berichtigen. Ich gebe Euch ein Update.
Toll. Na, dann bleibt vorerst nur die Hoffnung auf irgendwas.

Klaus
Stefan Renzke
2003-10-05 19:02:10 UTC
Permalink
Post by Klaus Mueller
Die Bullizei weckt ihn. Die muß den VK wegen Klärung eines
Sachverhaltes kontaktieren (wenn eine Anzeige vorliegt).
Das wird wohl höchstens Flucht, aber keine PF-Adresse verhindern
können.
Die Sachlage ist *nicht* klar. Ich weiss noch immer nicht, ob er nur eine
Schlafmütze, überfordert oder ein Kleinkrimineller ist. Wenn er sich auskennt,
lacht er über eine Anzeige nur. Polizei ist beim derzeitigen Stand ineffizient.
Ich finde auch, man muss die nicht für jeden Sch****, den man selbst besser
regeln kann, von ihrer Arbeit abhalten.
Über meine Massnahmen wird er nicht lachen. Auf den ersten Warnschuss hat er
verschreckt reagiert. Ich stufe mein Verhalten ab. Das macht den Horror grösser.
Post by Klaus Mueller
Ich habe da meine Zweifel - was soll jetzt an dieser Stelle -
(...)
noch ein weiteres Abwarten bringen?
Post by Klaus Mueller
Irgendeine - gar _die_ richtige Adresse? Und dann?
Das Postfach sollte ja absichtlich eine Schwelle zwischen ihn und seine Käufer
legen. Wenn die Benachrichtigung über das Einschreiben in seinem Hausbriefkasten
liegt oder der Postmann zweimal an der Wohnungstür klingelt, sieht das
psychologisch schon ganz anders aus.

Stefan

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