Micha Ul
2004-06-21 13:51:53 UTC
Hallo Allerseits,
unverschämt! Da ist man bis morgens wach, bietet mit und erhält den
gewünschten Artikel und freut sich, und dann kommt am nächstem Tag die
Mitteilung:
"....wollte gerade XXX aus Ebay herausnehmen habe es aber zeitlich verpasst
so wie ich sehe :-( Die XXX ist leider defekt! Mir ist ein Mißgeschick damit
passiert.... Ich hoffe auf ihr Verständnis, das ich den Artikel nicht mehr
anbieten kann :-( "
Im Angebot ist der Artikel wie folgt beschrieben :""...befindet sich in
einen wirklich sehr guten Zustand ...siehe Fotos".
Ich gehe davon aus, dass dem Verkäufer (lngjähriger Ebayer mit
gewerbsmässigem Handel) der ersteigerte Preis nicht passt und er den Artikel
deshalb nicht liefern möchte.
Da jedoch ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist, möchte ich auf
den Verkaufsabschluss pochen, wenn es sein muss auch rechtlich.
Den Verlauf kann ich Euch gerne mitteilen, aber davor einige Fragen:
Wer hat damit damit Erfahrungen gemacht?
Falls tatsächlich der Artikel defekt ist, möchte ich den Differenzbetrag
zwischen dem ersteigerten/gekauften Artikel und dem gleichwertigen, aber in
beschriebenen Zustand sich befindlichen Artikel geltend machen. Entsprechend
folgendem Grundsatz: "Schadensersatz (§ 281 I BGB), also beispielsweise die
Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Beschaffungspreis für die Ware bei
einem anderen Händler..."
Bitte teilt Eure Erfahrungen mit.
Danke
unverschämt! Da ist man bis morgens wach, bietet mit und erhält den
gewünschten Artikel und freut sich, und dann kommt am nächstem Tag die
Mitteilung:
"....wollte gerade XXX aus Ebay herausnehmen habe es aber zeitlich verpasst
so wie ich sehe :-( Die XXX ist leider defekt! Mir ist ein Mißgeschick damit
passiert.... Ich hoffe auf ihr Verständnis, das ich den Artikel nicht mehr
anbieten kann :-( "
Im Angebot ist der Artikel wie folgt beschrieben :""...befindet sich in
einen wirklich sehr guten Zustand ...siehe Fotos".
Ich gehe davon aus, dass dem Verkäufer (lngjähriger Ebayer mit
gewerbsmässigem Handel) der ersteigerte Preis nicht passt und er den Artikel
deshalb nicht liefern möchte.
Da jedoch ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist, möchte ich auf
den Verkaufsabschluss pochen, wenn es sein muss auch rechtlich.
Den Verlauf kann ich Euch gerne mitteilen, aber davor einige Fragen:
Wer hat damit damit Erfahrungen gemacht?
Falls tatsächlich der Artikel defekt ist, möchte ich den Differenzbetrag
zwischen dem ersteigerten/gekauften Artikel und dem gleichwertigen, aber in
beschriebenen Zustand sich befindlichen Artikel geltend machen. Entsprechend
folgendem Grundsatz: "Schadensersatz (§ 281 I BGB), also beispielsweise die
Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Beschaffungspreis für die Ware bei
einem anderen Händler..."
Bitte teilt Eure Erfahrungen mit.
Danke